Wie wir Websites prüfen
Von der Meldung zum Bericht
- Jeder kann eine Website melden und angeben, um welche Art von Website es sich handelt. Websites, die verkaufen, werden zuerst analysiert.
- Unsere Analyse besucht die öffentlichen Seiten der Website (Startseite, Impressum, AGB, Datenschutzerklärung, Kontaktseite) und sucht dort die unten aufgeführten Angaben.
- Der Bericht wird nach Abschluss der Analyse automatisch mit seinem Datum veröffentlicht. Eine Analyse dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden.
- Ein Mensch greift nur ein, wenn der Betreiber der Website eine neue Prüfung beantragt oder wenn ein technisches Problem eine zuverlässige Analyse verhindert.
- Veröffentlichte Websites werden alle 90 Tage erneut geprüft, oder früher, wenn ihr Betreiber es beantragt.
Die Erfüllungsquote
Der Prozentsatz eines Berichts ist der Anteil der von uns beurteilten Pflichten, die erfüllt sind. Manche Pflichten zählen mehr als andere: am meisten die Angaben dazu, wer die Website betreibt. Jede beurteilte Pflicht muss ein Ergebnis haben: Kann eine Quelle wie die europäische VIES-Datenbank nicht abgefragt werden, wird der Bericht nicht veröffentlicht und die Analyse später wiederholt. Ausnahme: Kann eine Pflicht wegen der Website selbst nicht geprüft werden (mit JavaScript aufgebaute Seiten, mehrere Unternehmen ohne Angabe für das Zielland), wird sie als „Nicht prüfbar“ markiert und der Bericht zeigt ein Teilergebnis, zum Beispiel 8/12: 8 von 12 geltenden Pflichten erfüllt, ohne Prozentsatz und ohne Emblem. Pflichten, die für diese Art von Website nicht gelten, werden nicht gezählt. Ein Bericht gibt immer an, wie viele Pflichten geprüft wurden.
Die Quote ist eine Zusammenfassung, keine Note. Lesen Sie die Feststellungen: Sie sagen, was fehlt und warum es wichtig ist.
Was jede Feststellung bedeutet
- Erfüllt
- Die Angabe wurde gefunden.
- Nicht gefunden
- Wir haben die Angabe auf den oben genannten Seiten gesucht und nicht gefunden.
- Nicht erfüllt
- Die Angabe ist vorhanden, erfüllt die Pflicht aber nicht, oder es wurde eine verbotene Praxis festgestellt.
Die Pflichten
Jede Pflicht beruht auf dem Recht der Europäischen Union. Soweit wir sie kennen, nennen wir auch die nationalen Gesetze, die sie umsetzen.
Wer die Website betreibt
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Name des Unternehmers
Der rechtliche Name des Unternehmens, das den Shop betreibt, muss deutlich angegeben sein.
Gilt für: alle Websites · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
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Directive 2000/31/EC (e-commerce)
— Art. 5(1)(a)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. XII.6 -
Directive 2011/83/EU (consumer rights)
— Art. 6(1)(b)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. VI.45
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Directive 2000/31/EC (e-commerce)
— Art. 5(1)(a)
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Geografische Anschrift
Eine vollständige geografische Anschrift der Niederlassung des Unternehmens muss angegeben sein (nicht nur eine E-Mail-Adresse oder ein Postfach).
Gilt für: alle Websites · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
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Directive 2000/31/EC (e-commerce)
— Art. 5(1)(b)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. XII.6 -
Directive 2011/83/EU (consumer rights)
— Art. 6(1)(c)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. VI.45
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Directive 2000/31/EC (e-commerce)
— Art. 5(1)(b)
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E-Mail-Adresse
Eine E-Mail-Adresse, die eine schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht, muss angegeben sein.
Gilt für: alle Websites · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
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Directive 2000/31/EC (e-commerce)
— Art. 5(1)(c)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. XII.6 - Directive 2011/83/EU (consumer rights) — Art. 6(1)(c)
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Directive 2000/31/EC (e-commerce)
— Art. 5(1)(c)
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Telefonnummer
Verbrauchern muss eine Telefonnummer mitgeteilt werden, bevor sie durch einen Fernabsatzvertrag gebunden sind.
Gilt für: Shops für Produkte, Websites, die Dienstleistungen verkaufen · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
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Directive 2011/83/EU (consumer rights), as amended by Directive (EU) 2019/2161
— Art. 6(1)(c)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. VI.45
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Directive 2011/83/EU (consumer rights), as amended by Directive (EU) 2019/2161
— Art. 6(1)(c)
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Registereintragung
Ist das Unternehmen in ein Handelsregister oder ein ähnliches öffentliches Register eingetragen, müssen das Register und die Registernummer angegeben sein. Ist das Register offen zugänglich (Belgien, Frankreich), wird die Nummer dort nachgeschlagen und muss zu einem aktiven Unternehmen gehören, nämlich dem Betreiber der Website; andernfalls wird nur geprüft, ob sie angegeben ist.
Gilt für: alle Websites · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
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Directive 2000/31/EC (e-commerce)
— Art. 5(1)(d)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. III.74 and XII.6
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Directive 2000/31/EC (e-commerce)
— Art. 5(1)(d)
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Unterliegt die Tätigkeit der Umsatzsteuer, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben sein. Die Nummer wird in der EU-Datenbank VIES geprüft.
Gilt für: alle Websites · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
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Directive 2000/31/EC (e-commerce)
— Art. 5(1)(g)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. XII.6
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Directive 2000/31/EC (e-commerce)
— Art. 5(1)(g)
Informationen vor dem Kauf
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Preise und Lieferkosten
Preise müssen einschließlich Steuern angegeben sein, und die Lieferkosten (oder, wenn sie nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass sie anfallen können) müssen vor der Bestellung angegeben sein.
Gilt für: Shops für Produkte, Websites, die Dienstleistungen verkaufen · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
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Directive 2011/83/EU (consumer rights)
— Art. 6(1)(e)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. VI.45 - Directive 2000/31/EC (e-commerce) — Art. 5(2)
- Directive 98/6/EC (price indication) — Art. 2(a) and 3
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Directive 2011/83/EU (consumer rights)
— Art. 6(1)(e)
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Zahlungsmittel
Die akzeptierten Zahlungsmittel müssen deutlich angegeben sein, spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs.
Gilt für: Shops für Produkte, Websites, die Dienstleistungen verkaufen · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
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Directive 2011/83/EU (consumer rights)
— Art. 6(1)(g)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. VI.45 - Directive 2011/83/EU (consumer rights) — Art. 8(3)
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Directive 2011/83/EU (consumer rights)
— Art. 6(1)(g)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Vertragsbestimmungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen so bereitgestellt werden, dass Verbraucher sie speichern und wiedergeben können.
Gilt für: Shops für Produkte, Websites, die Dienstleistungen verkaufen · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
- Directive 2000/31/EC (e-commerce) — Art. 10(3)
- Directive 2011/83/EU (consumer rights) — Art. 6(1)
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Widerrufsrecht
Verbraucher müssen über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht, dessen Bedingungen und das Muster-Widerrufsformular informiert werden.
Gilt für: Shops für Produkte, Websites, die Dienstleistungen verkaufen · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
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Directive 2011/83/EU (consumer rights)
— Art. 6(1)(h), Art. 9 and Annex I(B)
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. VI.45 and VI.47
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Directive 2011/83/EU (consumer rights)
— Art. 6(1)(h), Art. 9 and Annex I(B)
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Gesetzliche Gewährleistung
Verbraucher müssen auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit von Waren hingewiesen werden.
Gilt für: Shops für Produkte · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
- Directive 2011/83/EU (consumer rights) — Art. 6(1)(l)
- Directive (EU) 2019/771 (sale of goods) — Art. 10
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Bestellbutton
Die Schaltfläche, mit der die Bestellung abgegeben wird, muss deutlich angeben, dass die Bestellung mit einer Zahlungspflicht verbunden ist (zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“).
Gilt für: Shops für Produkte, Websites, die Dienstleistungen verkaufen · noch nicht beurteilt: in Berichten ohne Ergebnis genannt, zählt nicht zum Prozentsatz
- Directive 2011/83/EU (consumer rights) — Art. 8(2)
Unlautere Geschäftspraktiken
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Falsche Dringlichkeit
Fälschlich zu behaupten, ein Produkt sei nur für sehr begrenzte Zeit verfügbar, um eine sofortige Entscheidung herbeizuführen, ist unter allen Umständen verboten.
Gilt für: Shops für Produkte, Websites, die Dienstleistungen verkaufen · noch nicht beurteilt: in Berichten ohne Ergebnis genannt, zählt nicht zum Prozentsatz
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Directive 2005/29/EC (unfair commercial practices)
— Annex I, point 7
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. VI.100
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Directive 2005/29/EC (unfair commercial practices)
— Annex I, point 7
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Preisermäßigungen
Jede angekündigte Preisermäßigung muss den vorherigen Preis angeben, also den niedrigsten Preis, der in mindestens 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt wurde.
Gilt für: Shops für Produkte · noch nicht beurteilt: in Berichten ohne Ergebnis genannt, zählt nicht zum Prozentsatz
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Directive 98/6/EC (price indication), as amended by Directive (EU) 2019/2161
— Art. 6a
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. VI.18
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Directive 98/6/EC (price indication), as amended by Directive (EU) 2019/2161
— Art. 6a
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Verbraucherbewertungen
Werden Verbraucherbewertungen angezeigt, muss der Shop erklären, ob und wie er prüft, dass sie von tatsächlichen Käufern stammen.
Gilt für: Shops für Produkte, Websites, die Dienstleistungen verkaufen · noch nicht beurteilt: in Berichten ohne Ergebnis genannt, zählt nicht zum Prozentsatz
- Directive 2005/29/EC (unfair commercial practices), as amended by Directive (EU) 2019/2161 — Art. 7(6) and Annex I, points 23b-23c
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Wesentliche Informationen
Wesentliche Informationen wegzulassen oder zu verbergen, die Verbraucher für eine informierte Entscheidung benötigen, ist eine irreführende Praxis.
Gilt für: Shops für Produkte, Websites, die Dienstleistungen verkaufen · noch nicht beurteilt: in Berichten ohne Ergebnis genannt, zählt nicht zum Prozentsatz
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Directive 2005/29/EC (unfair commercial practices)
— Art. 7
Nationales Recht (Belgien): Code de droit économique, Art. VI.99
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Directive 2005/29/EC (unfair commercial practices)
— Art. 7
Produktsicherheit
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Angaben zur Produktsicherheit
Online-Angebote müssen den Hersteller (und gegebenenfalls die verantwortliche Person in der EU), die Produktkennzeichnung und die Sicherheitshinweise angeben.
Gilt für: Shops für Produkte · noch nicht beurteilt: in Berichten ohne Ergebnis genannt, zählt nicht zum Prozentsatz
Personenbezogene Daten und Cookies
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Datenschutzerklärung
Eine Datenschutzerklärung muss den Verantwortlichen, die Zwecke der Verarbeitung und die Rechte der betroffenen Personen nennen.
Gilt für: alle Websites · beurteilt: zählt zum Prozentsatz
- Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) — Art. 13
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Vertreter in der EU
Ein außerhalb der EU niedergelassenes Unternehmen, das Daten von Personen in der EU verarbeitet, muss einen Vertreter in der EU benennen.
Gilt für: alle Websites · noch nicht beurteilt: in Berichten ohne Ergebnis genannt, zählt nicht zum Prozentsatz
- Regulation (EU) 2016/679 (GDPR) — Art. 27
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Einwilligung in Cookies
Nicht notwendige Cookies und Tracker dürfen erst nach Einwilligung des Besuchers gesetzt werden.
Gilt für: alle Websites · noch nicht beurteilt: in Berichten ohne Ergebnis genannt, zählt nicht zum Prozentsatz
- Directive 2002/58/EC (ePrivacy) — Art. 5(3)
Grenzen
- Wir betrachten nur öffentliche Seiten. Angaben, die erst während der Bestellung erscheinen, können uns entgehen; der Betreiber kann sie uns über das Recht auf Gegendarstellung mitteilen.
- Ein Bericht beschreibt die Website zu seinem Datum. Websites ändern sich.
- Unsere Berichte sind keine Rechtsberatung und entscheiden nicht, ob eine Website rechtmäßig ist.